Am 17. November 2023 hat der Deutsche Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet, ein bedeutender Schritt der Bundesregierung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Kernpunkte des Gesetzes sind Transformationsprämien zur Förderung von Investitionen und zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten zur Belebung des Mietwohnungsbaus. Der Bundesrat wird bereits am 24. November 2023 über das Gesetz abstimmen.
Investitionsprämie für Energieeffizienzmaßnahmen
Das Gesetz zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen in Deutschland durch steuerliche Anreize für Investitionen in umweltfreundliche und klimaschonende Technologien zu verbessern. Unternehmen sollen zukünftig einen direkten finanziellen Zuschuss von 15 % für Energieeffizienzmaßnahmen erhalten. Diese Maßnahme soll die wirtschaftliche Transformation und den Klimaschutz vorantreiben.
Steueranreize für Forschung und Entwicklung
Um die Innovationskraft zu stärken, sieht das Gesetz einen steuerlichen Impuls für mehr Forschung vor. Neben Personalkosten sollen nun auch Sachkosten förderfähig sein. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer Erhöhung des Fördersatzes von 25 auf 35 %.
Vereinfachung des Steuersystems
Eine weitere Zielsetzung des Gesetzes ist die Vereinfachung und Modernisierung des Steuersystems, um Bürokratieaufwand zu reduzieren. Dazu gehört die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und Wohngebäude ab dem 1. Oktober 2023. Ferner wurden Verbesserungen beim steuerlichen Verlustabzug und die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beschlossen.
Reaktion auf Bundesratsanregungen
Der Bundesrat hatte in seinem ersten Durchgang über 50 Änderungsvorschläge zum ursprünglichen Gesetzentwurf eingebracht, von denen der Bundestag einen Teil in seine Beschlussfassung integriert hat.
Weiteres Verfahren
Nach der zügigen Verabschiedung durch den Bundestag folgt nun die Abstimmung im Bundesrat am 24. November 2023. Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können. Der Bundestag hatte darum gebeten, dass der Bundesrat auf seine übliche dreiwöchige Beratungsfrist verzichtet, was dieser auch tat.
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