Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 6.6.2023 die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise veröffentlicht.
BMF-Schreiben vom 6.6.2023 – IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, DOK 2023/0537819
Gemäß dem BMF-Schreiben vom 6.6.2023 werden die „Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise“ veröffentlicht. Hintergrund hierfür ist unter anderem die Überprüfung, ob die Einkünfte, die sich aus Geschäftsbeziehungen eines Steuerpflichtigen zu nahestehenden Personen im Ausland ergeben, unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes ermittelt wurden oder ob Anlass für eine Korrektur der Einkünfte gemäß § 1 AStG besteht. Das BMF-Schreiben behandelt ausführlich die Gesamtproblematik, insbesondere vor dem Hintergrund der folgenden Schwerpunkte: