Seit dem 12. August 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für Verpackungen. Mit der europäischen Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – der sogenannten Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – und dem neuen deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wird das bisherige Verpackungsrecht grundlegend neu geordnet. Für Unternehmen bedeutet dies neue Anforderungen an Verpackungen, Herstellerverantwortung, Registrierung und Recycling.
PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie
Die EU-Verpackungsverordnung ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026. Anders als eine Richtlinie gilt die Verordnung grundsätzlich unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Viele der neuen Anforderungen richten sich daher direkt an Unternehmen.
In Deutschland wird die europäische Regelung durch das neue VerpackDG ergänzt. Das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde zum 12. August 2026 abgelöst. Bestehende Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung bleiben dabei grundsätzlich erhalten, werden jedoch an die europäischen Vorgaben angepasst.
Was ändert sich für Unternehmen?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Frage, welches Unternehmen als Hersteller einer Verpackung gilt und damit für die entsprechenden Pflichten verantwortlich ist. Die neue Definition der PPWR ist insbesondere für Unternehmen relevant, die verpackte Waren importieren oder unter eigenen Marken vertreiben.
Daneben bestehen weiterhin zentrale Pflichten wie Registrierung, Datenmeldung und – soweit erforderlich – die Beteiligung an entsprechenden Rücknahmesystemen. Die Zuständigkeiten werden jedoch neu geordnet.
Für Hersteller bestimmter gewerblicher Verpackungen sieht das neue deutsche Recht außerdem zusätzliche Zulassungspflichten vor. Unternehmen sollten deshalb ihre Lieferketten und bestehenden Verpackungsverträge überprüfen und feststellen, wer nach der neuen Rechtslage tatsächlich als Hersteller verantwortlich ist.
Neue Anforderungen an Verpackungen
Die PPWR verfolgt nicht nur das Ziel, Verpackungsabfälle besser zu sammeln und zu recyceln. Verpackungen sollen bereits bei ihrer Gestaltung nachhaltiger werden.
Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und künftig an den Einsatz von recycelten Materialien in Kunststoffverpackungen. Für bestimmte Lebensmittelkontaktmaterialien gelten bereits seit dem 12. August 2026 Beschränkungen für PFAS oberhalb bestimmter Grenzwerte. Weitere Anforderungen werden schrittweise in den kommenden Jahren verbindlich.
Auch Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme gewinnen an Bedeutung. Ab 2030 sieht die PPWR in verschiedenen Bereichen verbindliche Wiederverwendungsquoten vor. Für Transportverpackungen beispielsweise ist ab 2030 ein Anteil von 40 % wiederverwendbarer Verpackungen vorgesehen.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen, die Produkte in Deutschland in Verkehr bringen, sollten die neuen Anforderungen nicht erst bei einer behördlichen Beanstandung prüfen. Sinnvoll ist insbesondere eine Überprüfung der gesamten Verpackungskette.
Dabei sollten Unternehmen insbesondere klären:
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Importen geboten. Gerade bei grenzüberschreitenden Lieferketten kann sich durch die neue Definition des Herstellers ändern, welches Unternehmen für Verpackungspflichten verantwortlich ist.
Rechtliche Risiken und Haftung
Die neuen Verpackungsvorschriften sind nicht lediglich umweltrechtliche Empfehlungen. Verstöße gegen verbindliche Verpackungspflichten können zu behördlichen Maßnahmen und Bußgeldern führen. Bereits das bisherige deutsche Verpackungsrecht sah je nach Verstoß Geldbußen von bis zu 200.000 Euro vor.
Für Unternehmen wird deshalb zunehmend eine rechtliche Compliance-Prüfung erforderlich sein: Verpackungen, Lieferverträge, Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette und interne Dokumentationsprozesse sollten auf die neue Rechtslage abgestimmt werden.
Fazit
Mit dem Inkrafttreten der PPWR und des VerpackDG am 12. August 2026 beginnt eine neue Phase des europäischen Verpackungsrechts. Für Unternehmen ist dabei besonders wichtig, zwischen den bereits geltenden Anforderungen und den schrittweise bis 2030 und darüber hinaus eingeführten Verpflichtungen zu unterscheiden.
Wer Produkte in Deutschland herstellt, importiert oder vertreibt, sollte deshalb jetzt prüfen, ob die bisherigen Prozesse zur Verpackungsregistrierung, Herstellerverantwortung und Produktgestaltung noch mit der neuen Rechtslage übereinstimmen. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann helfen, Compliance-Risiken und spätere Anpassungskosten zu vermeiden.