Am 19. Juli 2025 ist in Deutschland das Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Investitionen anzukurbeln und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nachhaltig zu verbessern.
Ein zentrales Element der Reform ist die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden. Unternehmen dürfen bis zu 30 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich geltend machen – ein erheblicher Liquiditätsvorteil für investitionsfreudige Betriebe.
Zudem wurden die steuerlichen Vorteile für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge ausgeweitet. Der maximal förderfähige Bruttolistenpreis wurde auf 100.000 Euro angehoben. In bestimmten Fällen dürfen bis zu 75 % der Anschaffungskostenbereits im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.
Ab dem Jahr 2028 beginnt die stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer – von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Auch die Steuerlast auf einbehaltene Gewinne soll schrittweise reduziert werden. Darüber hinaus wurden steuerliche Anreize für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, ausgeweitet. Die entsprechenden Regelungen im Forschungszulagengesetz wurden angepasst, um innovative Unternehmen stärker zu fördern.
Laut Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft könnten die Maßnahmen zu einem deutlichen Anstieg von Investitionen und zur Schaffung tausender neuer Arbeitsplätze führen. Gleichzeitig wird mit kurzfristigen Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt gerechnet – Schätzungen gehen von bis zu 80 Milliarden Euro bis 2029 aus. Die Bundesregierung setzt jedoch auf einen ausgleichenden Wachstumseffekt.
Diese Reform ist Teil einer wirtschaftspolitischen Neuausrichtung der Bundesregierung unter Friedrich Merz, die auf eine Entlastung der Unternehmen und einen Abbau regulatorischer Hürden abzielt. Der Standort Deutschland soll im internationalen Vergleich wieder an Attraktivität gewinnen.
Empfehlungen für Unternehmen und Investoren
1. Investitionsplanung anpassen.
Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten können kurzfristige Steuerentlastung bieten. Geplante Anschaffungen sollten ggf. in den Zeitraum 2025–2027 vorgezogen werden.
2. Umstieg auf Elektromobilität prüfen.
Steuerliche Anreize machen die Anschaffung von Elektrofahrzeugen auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht attraktiv.
3. Thesaurierung analysieren.
Die geplanten Steuersenkungen begünstigen Unternehmen, die Gewinne im Unternehmen belassen und reinvestieren.
4. F&E-Ausgaben strategisch nutzen.
Nutzen Sie die erweiterten Möglichkeiten der Forschungszulage für innovative Projekte in Technologie, Software oder GreenTech.
5. Steuerberatung einholen.
Individuelle steuerliche und rechtliche Prüfung hilft, die Vorteile der Reform optimal zu nutzen.