21
Apr.
2025

Neue Ära des Arbeitsrechts: Digitale Antragstellung für Elternzeit ab Mai 2025

Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung im Arbeitsrecht in Kraft: Mitarbeiter können Anträge auf Elternzeit und Teilzeitarbeit während dieser Zeit in Textform einreichen — zum Beispiel per E-Mail, über Messenger oder andere digitale Kanäle. Bisher verlangte das Gesetz, dass solche Anträge in schriftlicher Form mit Unterschrift eingereicht werden mussten, was den Prozess erschwerte und den Papieraufwand erhöhte.

Was bedeutet „Textform“?

Im deutschen Recht wird unter „Textform“ (Textform) ein Antrag verstanden, der in Form eines Textes abgefasst ist, der:

  • für den Empfänger lesbar ist,

  • den Namen des Absenders enthält,

  • aber keine eigenhändige Unterschrift erfordert.

Dies kann eine E-Mail, eine PDF-Datei, eine Nachricht im firmeneigenen System oder sogar eine SMS sein.

Warum ist das wichtig?

Diese Änderung ist Teil einer umfassenderen Digitalisierung des Arbeitsrechts. Sie zielt darauf ab:

  • Die Verfahren für Mitarbeiter und Arbeitgeber zu vereinfachen,

  • Administrative Hürden abzubauen,

  • Die Flexibilität der Interaktion im Arbeitsverhältnis zu erhöhen,

  • Den Papierverbrauch zu reduzieren.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre internen Prozesse anzupassen:

  • Die Anerkennung der Textform in den lokalen HR-Verfahren sicherzustellen,

  • Die Anweisungen für die Mitarbeiter zu aktualisieren,

  • Die Politik zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter Berücksichtigung elektronischer Kommunikation zu überarbeiten.

Es ist auch wichtig, digitale Werkzeuge und Kontrollsysteme zu implementieren, damit solche Anträge ordnungsgemäß erfasst und verarbeitet werden.

Empfehlung: Konsultieren Sie einen Arbeitsrechtler

Um Missverständnisse, rechtliche Risiken oder mögliche Streitigkeiten mit dem Personal zu vermeiden, wird Unternehmen dringend geraten, frühzeitig einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann helfen:

  • Arbeitsverträge und interne Vorschriften zu aktualisieren,

  • Korrekte Formulierungen für Mitteilungen und Anträge zu entwickeln,

  • Sichere und rechtlich fundierte Prozesse in einer digitalen Umgebung aufzubauen.

Fazit

Ab dem 1. Mai 2025 macht Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Arbeitsverhältnisse. Das neue Format der Antragstellung erleichtert sowohl den Mitarbeitern als auch den Arbeitgebern das Leben. Dennoch ist es wichtig, sich richtig auf diese Änderungen einzustellen, um rechtliche Fehler zu vermeiden und die Stabilität in der Personalverwaltung zu sichern.

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