Deutschland unternimmt bedeutende Schritte zur Aktualisierung seines Schiedsverfahrensrechts, um die Attraktivität des Landes als Standort für die Beilegung internationaler Handelssachen zu erhöhen. Angesichts des wachsenden Wettbewerbs zwischen Jurisdiktionen, die effiziente und benutzerfreundliche Schiedsverfahren anbieten, strebt der deutsche Gesetzgeber eine Modernisierung des rechtlichen Rahmens an – unter Beibehaltung der traditionellen Prinzipien der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit.
Dem vom Bundesministerium der Justiz initiierten Reformentwurf zufolge sollen in die Zivilprozessordnung (ZPO) mehrere wesentliche Änderungen aufgenommen werden. Zu den zentralen Neuerungen gehören:
Abschaffung der Formvorschrift für Schiedsvereinbarungen im B2B-Bereich. Künftig sollen solche Vereinbarungen formfrei – also auch mündlich oder elektronisch – abgeschlossen werden können, sofern beide Parteien Unternehmer sind. Ziel ist die Vereinfachung des Schiedsverfahrens und die Angleichung an die Praxis internationaler Geschäftsbeziehungen.
Zulassung elektronischer Schiedssprüche. Schiedssprüche dürfen künftig mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet werden. Dies entspricht dem Trend der Digitalisierung und reduziert den administrativen Aufwand.
Veröffentlichung von Schiedssprüchen. Sofern die Parteien innerhalb von drei Monaten keinen Widerspruch einlegen, können die Entscheidungen veröffentlicht werden. Dies trägt zur Transparenz und zur Entwicklung einer gefestigten Schiedspraxis bei, was insbesondere für die Rechtssicherheit von Bedeutung ist.
Nach Einschätzung von Fachleuten wird die Reform Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu internationalen Schiedszentren wie Paris, London und Singapur stärken. Zudem zeigt sie das Bestreben des deutschen Rechtssystems, sich an digitale Realitäten und die Bedürfnisse globaler Wirtschaftsakteure anzupassen.
Die Verabschiedung der Gesetzesänderungen wird bis Ende 2025 erwartet.