24
Feb.
2024

Kein anteiliger Erwerb eines zur Erbmasse gehörenden Grundstücks bei entgeltlichem Erwerb eines Miterbenanteils

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. September 2023 – IX R 13/22

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 26. September 2023 (Az. IX R 13/22) klargestellt, dass der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer Erbengemeinschaft nicht als anteilige Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks gewertet werden kann. Dieses Urteil markiert eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung und steht im Gegensatz zu den Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus einem Schreiben vom 14. März 2006 (BStBl 2006 I 253 Rz. 43), nach welchem ein solcher Erwerb unter bestimmten Umständen als anteiliger Erwerb eines Grundstücks behandelt werden konnte.

Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass durch den Kauf eines Miterbenanteils lediglich die Eigentumsverhältnisse innerhalb der Erbengemeinschaft neu geregelt werden, ohne dass es zu einem direkten Erwerb von Eigentumsanteilen am Grundstück kommt. Die Erbengemeinschaft bleibt in ihrer Gesamtheit Eigentümerin des Grundstücks. Diese Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen für die steuerliche Behandlung solcher Transaktionen. Insbesondere können die mit dem Erwerb verbundenen steuerlichen Vorteile, wie Abschreibungen und die Berechnung von Veräußerungsgewinnen, nicht mehr auf der Basis eines anteiligen Grundstückserwerbs geltend gemacht werden.

Das Urteil des BFH erfordert eine Neubewertung der steuerlichen Konsequenzen beim Kauf von Miterbenanteilen und stellt eine signifikante Änderung der bisherigen Praxis dar. Steuerpflichtige und ihre Berater müssen die Implikationen dieser Entscheidung berücksichtigen und ihre Transaktionen entsprechend anpassen.

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