Seit dem 1. April 2025 ist in Deutschland eine bahnbrechende rechtliche Reform in Kraft getreten, die es ermöglicht, handelsrechtliche Zivilverfahren vor Landgerichten auf Englisch zu führen. Diese Initiative stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Deutschland für internationale Unternehmen und Investoren als Rechtsstandort attraktiver und zugänglicher zu machen.
Deutschland ist seit langem eine wirtschaftliche Schlüsselnation in Europa, Heimat zahlreicher globaler Konzerne und ein Magnet für internationalen Handel und Investitionen. Die Sprachbarriere vor deutschen Gerichten stellte jedoch eine Herausforderung für ausländische Unternehmen dar. Um dieses Hindernis zu überwinden und mit internationalen Rechtszentren wie London oder Singapur zu konkurrieren, hat Deutschland englischsprachige Handelskammern an ausgewählten Landgerichten eingerichtet.
Diese Reform senkt die Eintrittsbarrieren für ausländische Unternehmen, die in Deutschland Recht suchen. Sie soll:
Auch deutsche Unternehmen profitieren von mehr Flexibilität bei Verfahren mit internationalen Partnern.
Trotz vereinfachtem Zugang zum Gerichtssystem bleiben rechtliche Komplexitäten bestehen. Unternehmen wird empfohlen, sich von erfahrenen Rechtsanwälten im deutschen und internationalen Handelsrecht beraten zu lassen, um die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Die Einführung englischsprachiger Verfahren an deutschen Landgerichten ist ein zukunftsweisender Schritt, der der globalisierten Geschäftswelt gerecht wird. Sie unterstreicht Deutschlands Engagement für rechtliche Modernisierung und internationale Zusammenarbeit und bietet Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit neue Vorteile.