Im Februar 2026 setzte die deutsche Rechtsprechung ein wichtiges Zeichen für Studierende in finanziell schwierigen Lebenslagen. Ein Gericht stellte klar: Auch bei einer Unterbrechung des Studiums verlieren Studierende nicht automatisch den Anspruch auf Sozialleistungen. Die Entscheidung gilt bereits jetzt als bedeutsam für das Sozial- und Verwaltungsrecht in Deutschland.
Worum ging es in der Gerichtsentscheidung?
Das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsstreitigkeiten – das Bundesverwaltungsgericht – befasste sich mit dem Fall eines Studierenden, dem Sozialleistungen wegen einer vorübergehenden Studienunterbrechung verweigert worden waren. Die zuständigen Behörden hatten argumentiert, der formale Studierendenstatus schließe einen Leistungsanspruch grundsätzlich aus.
Dieser Sichtweise widersprach das Gericht. Entscheidend sei nicht allein die Immatrikulation an einer Hochschule, sondern die tatsächliche Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Wer vorübergehend nicht studiert, keine Förderung erhält und über keine anderen Einkommensquellen verfügt, kann Anspruch auf soziale Unterstützung haben.
Warum ist das Urteil für Studierende wichtig?
Bislang verfolgten viele Sozialbehörden in Deutschland einen strengen Ansatz: Studierende galten pauschal als nicht leistungsberechtigt. Das Gericht machte nun deutlich, dass ein solcher Automatismus dem verfassungsrechtlichen Prinzip des Sozialstaates widerspricht.
Im Mittelpunkt stehen dabei Leistungen im Rahmen des Bürgergeld, das das frühere Hartz-IV-System abgelöst hat. Sozialleistungen sollen reale Lebenssituationen berücksichtigen und dürfen sich nicht ausschließlich an formalen Kriterien orientieren.
Welche Fälle fallen unter die Entscheidung?
Das Urteil bedeutet nicht, dass alle Studierenden künftig automatisch Sozialleistungen erhalten. Das Gericht formulierte klare Voraussetzungen: die Studienunterbrechung muss tatsächlich bestehen und darf nicht nur formaler Natur sein; es darf kein Anspruch auf andere Unterstützungsleistungen bestehen (z. B. BAföG, Stipendien oder familiäre Hilfe); Ziel der Leistungen ist die Abwendung von Hilfebedürftigkeit, nicht die dauerhafte Studienfinanzierung.
Jeder Fall ist daher individuell zu prüfen. Dennoch verfügen Studierende nun über ein starkes rechtliches Argument in Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter.
Folgen für die Praxis der Sozialbehörden
Juristinnen und Juristen gehen davon aus, dass Sozialbehörden ihre bisherige Entscheidungspraxis überdenken müssen. Der bloße Studierendenstatus reicht künftig nicht mehr aus, um Leistungen pauschal abzulehnen.
Insbesondere bei Urlaubssemestern, längerer Krankheit, Studiengangwechseln oder unfreiwilligen Studienpausen dürfte die Zahl von Widersprüchen und Klagen deutlich steigen.
Was bedeutet das konkret?
Für Studierende eröffnet das Urteil die Möglichkeit, ihr Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durchzusetzen.
Für die Rechtspraxis liefert es eine neue Leitlinie im Sozialrecht.
Für den Staat ist es eine Erinnerung daran, dass das Sozialstaatsprinzip flexible und einzelfallbezogene Lösungen verlangt.