22
März
2025

Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags und Steuerstundung bei Wohnimmobilien – Änderungen 2025

Ab 2025 treten wichtige Änderungen im deutschen Erbschaftsteuerrecht in Kraft, die die steuerlichen Bedingungen für Erben deutlich verbessern sollen.

1. Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags: Der Pauschbetrag für Erbfallkosten wird von 10.300 € auf 15.000 € erhöht. Dies ermöglicht es Erben, höhere Ausgaben für Bestattung, Grabpflege und notarielle Dienstleistungen ohne detaillierte Nachweise steuerlich abzusetzen.

2. Steuerstundung bei Wohnimmobilien: Erben, die ein selbstgenutztes Grundstück oder eine Wohnung erben, können nun eine Steuerstundung von bis zu 10 Jahren beantragen, wenn sie die Erbschaftsteuer nur durch Verkauf der Immobilie begleichen können. Diese Regelung umfasst nun auch Mietobjekte, die nach dem Erbfall weiterhin zu Wohnzwecken genutzt werden.

3. Grundsteuerwert und Nachweis des gemeinen Werts: Der Bundesfinanzhof entschied, dass Steuerpflichtige in Einzelfällen nachweisen können müssen, dass der festgestellte Grundsteuerwert eines Grundstücks den nachgewiesenen Marktwert um 40% oder mehr übersteigt, um eine Reduzierung der Grundsteuer zu ermöglichen.

Fazit: Die neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer bieten Erben und Steuerpflichtigen zahlreiche Vorteile, darunter eine höhere Steuererleichterung und verbesserte Möglichkeiten zur Steuerstundung. Eine individuelle Beratung durch Steuerexperten oder Anwälte ist ratsam, um von den Änderungen optimal zu profitieren.

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