05
Dez.
2025

(English) Federal Constitutional Court Clarifies Tax Deduction Rules for Corporate Groups: What Changes in 2025

Anfang Dezember 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Deutschland ein wegweisendes Urteil gefällt, das für Unternehmensgruppen, Holdings und Firmen mit konzerninternen Vereinbarungen von großer Bedeutung ist. Das Gericht bestätigte im Kern: Das Fehlen eines schriftlichen Vertrags zwischen verbundenen Unternehmen darf nicht automatisch zu einer Ablehnung von Steuerabzügen führen, wenn die tatsächliche Durchführung der Transaktion nachgewiesen werden kann.

Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal für die Praxis, da es eine der sensibelsten Bereiche betrifft – die steuerliche Prüfung konzerninterner Transaktionen.

Warum die Frage nach der Schriftform entstand

Viele Unternehmen, insbesondere in Holdingstrukturen, agieren auf Basis langfristiger Geschäftsbeziehungen. Die Finanzierung von Tochtergesellschaften, die Erbringung von Dienstleistungen, die Verteilung von Kosten oder das Liquiditätsmanagement erfolgen oft auf Grundlage tatsächlicher Absprachen. In der Praxis wird nicht immer ein schriftlicher Vertrag verwendet – manchmal beschränkt man sich auf interne Richtlinien, Buchhaltungs-Memoranden oder konzerninterne Prozesse.

Die Finanzbehörden in Deutschland haben das Fehlen eines formalisierten Vertrags häufig als Grund für die Ablehnung von Aufwendungen interpretiert. Die Logik war: Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, seien die Bedingungen der Transaktion nicht transparent und die wirtschaftliche Begründung nicht nachgewiesen. Dies führte dazu, dass Unternehmen auch dann Nachforderungen erhielten, wenn die Transaktionen tatsächlich durchgeführt wurden und wirtschaftlich sinnvoll waren.

Was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat

Das Gericht stellte klar: Die Schriftform ist kein zwingendes Erfordernis für die Anerkennung von Aufwendungen bei konzerninternen Transaktionen. Entscheidend sind die tatsächlichen Fakten, nicht die Formalitäten.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Steuerpflichtige können konzerninterne Transaktionen durch verschiedene Nachweise belegen, wie Zahlungsdokumente, Korrespondenz, Berichte, Leistungsnachweise oder wirtschaftliche Kalkulationen.
  • Die tatsächliche Durchführung der Verpflichtungen hat Vorrang vor formellen Anforderungen, sofern die Transaktion den Marktbedingungen entspricht (arm’s length principle).
  • Ein automatischer Abzug der Aufwendungen wegen fehlenden schriftlichen Vertrags verletzt das Gleichbehandlungsprinzip und kann den Unternehmen unnötig schaden.

Kurz gesagt: Die Finanzämter können sich nicht mehr ausschließlich auf das Fehlen eines Dokuments stützen, sondern müssen den Inhalt der Transaktion analysieren.

Bedeutung für Unternehmen

Das Urteil stärkt die rechtliche Position von Unternehmensgruppen, deren konzerninterne Transaktionen auf tatsächlichen Vereinbarungen beruhen. Es reduziert Risiken bei Steuerprüfungen und begrenzt die Möglichkeit willkürlicher Ablehnungen.

Praxisnahe Thesen für Unternehmen

  • Die tatsächliche Durchführung der Transaktion ist wichtiger als deren formale Ausgestaltung. Wenn eine Dienstleistung erbracht, Vermögenswerte übertragen oder eine Finanzierung bereitgestellt wurde, sollte dies durch verfügbare Unterlagen wie Zahlungsbelege, interne Reports oder Korrespondenz dokumentiert werden.
  • Die wirtschaftliche Begründung der Transaktion muss transparent sein. Auch ohne schriftlichen Vertrag sollten Kostenkalkulationen, Funktionsbeschreibungen der Abteilungen und Nachweise über die Einhaltung von Marktbedingungen vorhanden sein.
  • Schriftliche Verträge bleiben ein nützliches Instrument zur Risikominimierung und Erleichterung von Prüfungen, ihr Fehlen ist jedoch nicht mehr kritisch.
  • Besonders für international strukturierte Gruppen ist es wichtig, interne Prozesse zu überprüfen und die tatsächliche Durchführung von grenzüberschreitenden Transaktionen, Finanzierungen und Dienstleistungen innerhalb der Gruppe zu dokumentieren.

Fazit

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts markiert einen wichtigen Schritt zu einem flexibleren und praxisnaheren Ansatz bei der steuerlichen Kontrolle innerhalb von Unternehmensgruppen. Der Schwerpunkt liegt nun auf dem tatsächlichen Inhalt der Transaktionen. Für Unternehmen bedeutet dies geringere Risiken und mehr Planungssicherheit – vorausgesetzt, sie können die Realität der Transaktion und deren wirtschaftliche Natur nachweisen.

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