EU zieht erneut die Sanktionsschraube gegen Russland an In einem weiteren Schritt haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein frisches Bündel von Sanktionen gegen Russland verabschiedet. Mit der Annahme dieses mittlerweile elften Sanktionspakets sendet die Europäische Union erneut ein deutliches Signal der Solidarität an das angegriffene Land.
Die angespannte Situation zwischen der Europäischen Union und Russland findet ihre Fortsetzung in einem verschärften Sanktionspaket, das am 23. Juni in Kraft trat. Der Fokus dieser Maßnahmen liegt auf der Bekämpfung von Umgehungen der bestehenden Sanktionen über Drittstaaten. Inkludiert sind bahnbrechende Bestimmungen, darunter die Befugnis, Exportverbote für bestimmte Waren in spezifische Länder zu erlassen. Zusätzlich werden Personen und Organisationen ins Visier genommen, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Hierbei wurden 104 weitere Personen und Organisationen auf die Sanktionsliste gesetzt.
Die Bundesregierung unterstützt diese strengen EU-Sanktionen gegen Russland nachdrücklich. Sie setzt sich für eine geschlossene und entschlossene Reaktion der EU-Mitgliedstaaten auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die völkerrechtswidrigen Annexionen ukrainischer Territorien ein.
Ein weiterer Schlag für 71 Einzelpersonen und 33 Organisationen: Ihre Vermögenswerte in der EU werden eingefroren, und sie dürfen nicht mehr in die EU einreisen. Dies betrifft hochrangige Militärvertreter, kriegspolitische Entscheidungsträger, Personen, die an illegalen Abschiebungen ukrainischer Kinder nach Russland beteiligt waren, Richter, die politisch motivierte Urteile gegen ukrainische Staatsbürger fällten, Personen, die für die Plünderung von Kulturschätzen verantwortlich sind, Geschäftsleute sowie Propagandisten.
Die Umgehung von Sanktionen erfährt eine ernstzunehmende Antwort in Form eines neuen Instruments. Hierdurch erhält die EU die Befugnis, den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter sanktionierter Güter und Technologien einzuschränken. Ein erweitertes Verbot der Durchfuhr bestimmter sensibler Güter (zum Beispiel High-Tech-Produkte, luftverkehrsbezogene Materialien), die über Russland aus der EU in Drittländer transportiert werden, unterstreicht diese Haltung. Die Liste wächst um 87 neue Organisationen, die Russland industriell oder militärisch im Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen. Ihnen werden strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und fortgeschrittene Technologien auferlegt. Diese Erweiterung schließt nicht nur russische und iranische Einrichtungen ein, sondern reicht auch in Länder wie China, Usbekistan, die Vereinigten Arabischen Emirate, Syrien und Armenien.
Lastwagen mit russischen Anhängern und Sattelanhängern ist es von nun an untersagt, Güter in die EU zu transportieren. Schiffe, die mutmaßlich gegen das russische Verbot von Öleinfuhren oder die Preisobergrenze der G7-Koalition verstoßen, werden der Zugang zu EU-Häfen verwehrt.
Die Einfuhr von russischem Öl über Pipelines nach Deutschland und Polen wird untersagt. Die Liste der verbotenen Medienkanäle wird um fünf weitere erweitert. Die Vermögenswerte von russischen IT-Unternehmen, die dem russischen Geheimdienst kritische Technologien und Software zur Verfügung stellen, werden eingefroren. Zwei Banken, die in den besetzten Gebieten aktiv sind, werden sanktioniert.
Russische Banken wurden vom internationalen SWIFT-System abgeschnitten, was sie praktisch vom globalen Zahlungsverkehr abschneidet. Transaktionen der russischen Zentralbank wurden verboten und Vermögenswerte eingefroren. Zugriff auf Devisenreserven in der EU wurde eingeschränkt. Über 70 Prozent des russischen Bankenmarktes und wichtige staatliche Unternehmen sind von den Kapitalmärkten abgeschnitten. Eine Taskforce der Bundesregierung überwacht die Umsetzung der Sanktionen.
Exportverbote erschweren Russland die Modernisierung seiner Ölraffinerien. Ein Importverbot für russische Kohle wurde beschlossen. Ein Embargo für per Schiff transportiertes russisches Öl wurde verhängt. Die EU setzt auf eine Ölpreisobergrenze.
Der EU-Luftraum wurde für russische Flugzeuge gesperrt. Export, Verkauf und Lieferung von Flugzeugen an russische Fluggesellschaften wurden verboten. Häfen und Schleusen sind für russische Schiffe gesperrt. Einreiseverbote für russische Kraftverkehrsunternehmen wurden erlassen.
Zugang zu Schlüsseltechnologien für Russland wurde beschränkt. Importverbot für Stahlerzeugnisse, Holz, Zement und andere Produkte. Exportverbot für chemische Grundstoffe. Erweiterung des Verbots für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter. Importverbot für Güter, die Russlands Einnahmen ausmachen.
Weitere Maßnahmen: