Im Jahr 2025 verzichtete die deutsche Bundesregierung offiziell auf die Einführung eines eigenständigen Gesetzes zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen. Stattdessen liegt der Fokus nun auf der Verschärfung der Geldwäschebekämpfung und der Ausweitung von Vermögensabschöpfungsmaßnahmen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, juristische Personen für Straftaten wie Betrug, Steuerhinterziehung und Korruption strafrechtlich haftbar zu machen. Die neue Regierung lehnte das Vorhaben jedoch als überregulierend ab und verwies auf die möglichen negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Statt einer strafrechtlichen Unternehmenshaftung verstärkt der Staat nun die finanzielle Kontrolle: Dazu gehören strengere Anforderungen an die Herkunftsnachweise von Vermögenswerten, erweiterte Pflichten für Banken, Anwälte und Notare sowie der verbesserte Zugriff auf Transparenzregister. Gleichzeitig erhält der Staat weitergehende Befugnisse zur Einziehung von Vermögenswerten – auch ohne rechtskräftiges Strafurteil. Diese Entwicklung stößt bei Jurist:innen auf Kritik.
Die Reform signalisiert einen Strategiewechsel: weniger strafrechtlicher Druck auf Unternehmen, dafür mehr präventive und finanzielle Kontrolle. Die zentrale Herausforderung bleibt der Ausgleich zwischen effektiver Rechtsdurchsetzung und der Wahrung der Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren.