Der Beginn des Jahres 2026 brachte wichtige Veränderungen für Unternehmen mit sich, die auf internationalen Märkten tätig sind. Am 15. Januar verabschiedete der Bundestag Gesetzesänderungen, die die Verantwortung für Verstöße gegen Sanktionen der Europäischen Union deutlich verschärfen. Für die Wirtschaft ist das ein klares Signal: Fragen der Außenwirtschaft sind endgültig aus dem Bereich formaler Berichtspflichten in den Bereich realer rechtlicher Risiken gerückt.
Im Mittelpunkt stehen Vorschriften zur Regulierung des Außenhandels und zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen der EU. Während viele Verstöße früher in erster Linie als Ordnungswidrigkeiten behandelt wurden, können bestimmte Fälle nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit anderen Worten: Sanktions-Compliance ist nicht länger nur eine interne Formalität, sondern wird zu einem wichtigen Instrument zum Schutz des Unternehmens und seiner Geschäftsleitung vor ernsthaften staatlichen Maßnahmen.
Besonders einschneidend ist die Erhöhung möglicher finanzieller Sanktionen. Die potenziellen Bußgelder für Unternehmen sind deutlich gestiegen, und die Aufsichtsbehörden richten ihren Fokus zunehmend nicht nur auf den eigentlichen Verstoß, sondern auch darauf, wie das interne Kontrollsystem im Unternehmen organisiert ist. Unzureichende interne Überwachung, ein rein formaler Ansatz bei der Prüfung von Geschäftspartnern oder eine lückenhafte Dokumentation von Prozessen können nun als eigenständige Risikofaktoren gewertet werden.
Für viele Unternehmen bedeutet dies, ihren bisherigen Ansatz im Risikomanagement grundlegend zu überdenken. Exporteure, Importeure, Logistikdienstleister, Finanzinstitute und Technologieunternehmen stehen besonders im Fokus. Tatsächlich betreffen die Änderungen jedoch nahezu jedes Unternehmen, das in irgendeiner Form mit ausländischen Geschäftspartnern oder Lieferketten außerhalb Deutschlands zu tun hat.
Unter den neuen Rahmenbedingungen gewinnen regelmäßige Prüfungen von Geschäftspartnern, klare interne Richtlinien für Mitarbeitende sowie transparente Entscheidungsprozesse bei grenzüberschreitenden Geschäften erheblich an Bedeutung. Für die Unternehmensleitung reicht es nicht mehr aus, Prozesse nur formal einzuführen – sie muss auch nachweisen können, dass diese wirksam umgesetzt werden.
Die gesetzlichen Neuerungen vom Januar im deutschen Wirtschaftsrecht sind daher weit mehr als eine bloße Anpassung bestehender Vorschriften. Sie markieren einen Schritt hin zu einem strengeren Kontrollmodell im Außenwirtschaftsrecht, in dem die Verantwortung der Unternehmen spürbar steigt und die Kosten von Fehlern deutlich höher ausfallen können.