13
Sep.
2025

Deutschland reformiert das Gesellschaftsrecht: neue Chancen für Start-ups und kleine Unternehmen

Im September 2025 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rahmenbedingungen für Start-ups in Deutschland und kleine Unternehmen verbessern soll. Ziel der Reform ist es, den Zugang zu Kapital zu erleichtern und bürokratische Hürden abzubauen.

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Senkung des Mindestnennwerts von Aktien von 1 Euro auf 0,01 Euro. Dieser Schritt gilt als wichtiger Baustein der Reform des Gesellschaftsrechts und bringt das deutsche Recht näher an internationale Standards heran. Fachleute erwarten, dass dies die Attraktivität deutscher Start-ups für Risikokapitalgeber erhöht und die Beteiligung von Business Angels erleichtert.

Darüber hinaus sieht der Entwurf steuerliche Erleichterungen für Unternehmen vor: vereinfachte Melde- und Berichtspflichten, weniger Bürokratie bei der Gründung und zusätzliche Anreize für Investoren.

Auch andere Wirtschaftsbereiche profitieren. So soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurants verlängert werden, um die Gastronomiebranche zu unterstützen. Zudem ist eine höhere Pendlerpauschale vorgesehen, um Arbeitnehmer zu entlasten, die lange Arbeitswege haben.

Sollte der Bundestag das Gesetz ohne größere Änderungen verabschieden, könnten die neuen Regelungen bereits Anfang 2026 in Kraft treten – ein guter Zeitpunkt für Gründer, ihr Unternehmen zu starten oder Investoren zu gewinnen.

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