Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es Rentnerinnen und Rentnern künftig ermöglichen soll, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen. Das sogenannte „Gesetz zur aktiven Rente“ (Aktivrenten-Gesetz) soll nach Zustimmung des Bundestages am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Hintergrund
Deutschland steht vor einer erheblichen demografischen Herausforderung: Bis 2030 wird die Zahl der Erwerbstätigen voraussichtlich um rund 6,3 Millionen Menschen sinken. Mit dem neuen Gesetz will der Staat erfahrene Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt halten und die Beschäftigung im Alter attraktiver gestalten.
Was sich ändern soll
Künftig sollen Rentnerinnen und Rentner steuerfrei hinzuverdienen können, während Arbeitgeber flexible Kurzzeitverträge anbieten dürfen. Zudem ist eine Senkung der Sozialabgaben vorgesehen, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und älteren Beschäftigten zu erleichtern.
Das Ziel: Bürokratie abbauen, Beschäftigung fördern und gleichzeitig die finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand stärken.
Rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen
Das neue Modell bringt zahlreiche rechtliche Fragen mit sich.
Die Einführung einer eigenen Kategorie sogenannter „aktiver Rentner“ erfordert Anpassungen in Arbeits- und Steuerverträgen, insbesondere in Bezug auf Versicherungsbeiträge, Rentenansprüche und steuerliche Freibeträge.
Für Rechtsanwaltskanzleien eröffnet sich ein neues Beratungsfeld: Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Vertragsgestaltung mit älteren Arbeitnehmern, bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards und der Vermeidung von Altersdiskriminierung. Gleichzeitig bietet das Gesetz Chancen für innovative Personalmodelle – etwa den Einsatz erfahrener Fachkräfte als Mentoren oder Projektberater.
Chancen und Kritik
Kritiker warnen, dass der Gesetzesentwurf ältere Menschen faktisch zum Weiterarbeiten drängen könnte. Befürworter hingegen sehen darin einen Schritt zu mehr Flexibilität und Eigenverantwortung: Arbeiten im Ruhestand wird zur freiwilligen Option – nicht zur Pflicht.
Fazit
Das Aktivrenten-Gesetz steht für einen Wandel im deutschen Arbeitsrecht – weg von der starren Altersgrenze, hin zu mehr Wahlfreiheit und flexiblen Übergängen in den Ruhestand.
Für Unternehmen eröffnet sich die Möglichkeit, Wissen und Erfahrung zu bewahren, während die juristische Praxis ein neues, spannendes Beratungsfeld gewinnt.