Im September 2025 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verabschiedet. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, für bestimmte Unternehmen gilt es bereits für den Finanzbericht 2025. Dies ist ein entscheidender Schritt in der Entwicklung der ESG-Berichterstattung und der unternehmerischen Nachhaltigkeit in Deutschland.
Laut dem Gesetzentwurf sind große Unternehmen, Banken und Versicherungen verpflichtet, ab dem Finanzjahr 2025 erweiterte nichtfinanzielle Berichte vorzulegen. In Zukunft werden die Anforderungen auch für mittelständische Unternehmen gelten, wenn sie die festgelegten Schwellenwerte überschreiten (mehr als 250 Mitarbeiter, Umsatz über 40 Mio. Euro oder Bilanzsumme über 20 Mio. Euro).
Unternehmen müssen offenlegen:
Die Nichteinhaltung der CSRD-Anforderungen kann zu Folgendem führen:
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Das neue CSRD-Umsetzungsgesetz ist nicht nur die formale Einhaltung europäischer Vorschriften, sondern ein wichtiger Schritt zur Etablierung eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Geschäfts in Deutschland. Eine frühzeitige Vorbereitung auf die Berichterstattung hilft, Strafen zu vermeiden, erleichtert den Austausch mit Investoren und öffnet den Zugang zu „grünen“ Finanzierungen.