28
Dez.
2025

Deutschland beschließt Änderungen zur Mindeststeuer und DAC 9: rechtliche Auswirkungen für Unternehmen

Ende Dezember 2025 hat der Bundesrat ein zentrales Gesetzespaket zum internationalen Steuerrecht endgültig verabschiedet. Die beschlossenen Änderungen betreffen zum einen die Anpassung der deutschen Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung nach dem OECD-Modell (Pillar 2) und zum anderen die Einführung von DAC 9, einer neuen Stufe des automatischen Informationsaustauschs innerhalb der Europäischen Union.

Für international tätige Unternehmensgruppen mit Sitz oder Betriebsstätten in Deutschland stellen diese Neuerungen einen wichtigen Wendepunkt dar. Sie wirken sich nicht nur auf die steuerliche Berichterstattung aus, sondern haben auch erhebliche Bedeutung für die rechtliche Strukturierung und das laufende Tax-Compliance-Management.

Die globale Mindeststeuer (Pillar 2) im deutschen Steuerrecht

Die globale Mindeststeuer verfolgt das Ziel, sicherzustellen, dass große multinationale Unternehmensgruppen unabhängig vom Standort ihrer Tochtergesellschaften eine effektive Mindeststeuer von 15 Prozent entrichten. Deutschland hat diese Vorgaben bereits umgesetzt, die nun beschlossenen Änderungen dienen jedoch der weiteren Präzisierung und Anpassung an europäische Vorgaben.

Im Fokus stehen insbesondere Klarstellungen zur Berechnung der effektiven Steuerbelastung, zur Behandlung konzerninterner Transaktionen sowie zur Abgrenzung zwischen nationalen Ergänzungssteuern und ausländischen Mindeststeuermechanismen. Ziel des Gesetzgebers ist es, Rechtsunsicherheiten zu reduzieren und gleichzeitig eine kohärente Anwendung der OECD-Standards innerhalb der EU zu gewährleisten.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass bestehende Berechnungsmodelle und interne Steuerprozesse überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. Eine rein formale Umsetzung der OECD-Vorgaben reicht nicht mehr aus, wenn sie nicht mit den spezifischen Anforderungen des deutschen Steuerrechts übereinstimmt.

DAC 9 und der neue Standard des Informationsaustauschs

Parallel zu den Änderungen bei der Mindeststeuer wurde mit DAC 9 ein neuer Mechanismus des steuerlichen Informationsaustauschs eingeführt. Diese EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zum automatischen Austausch von GloBE-Berichten, die zentrale Informationen zur Besteuerung internationaler Unternehmensgruppen enthalten.

Für die Praxis bedeutet dies eine deutliche Ausweitung der Transparenz. Steuerbehörden in Deutschland erhalten künftig Zugriff auf steuerrelevante Informationen aus anderen EU-Staaten, während deutsche Daten gleichzeitig an ausländische Finanzverwaltungen übermittelt werden. Inkonsistenzen zwischen verschiedenen Steuererklärungen oder Berichtssystemen werden damit wesentlich schneller erkennbar.

Gerade für komplexe Konzernstrukturen erhöht sich das Risiko steuerlicher Prüfungen, wenn Berichte inhaltlich oder zeitlich nicht aufeinander abgestimmt sind.

Welche Unternehmen besonders betroffen sind

Die neuen Regelungen richten sich in erster Linie an internationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Dennoch können auch kleinere Gesellschaften mittelbar betroffen sein, etwa wenn sie Teil eines Konzerns sind oder als deutsche Tochtergesellschaft in eine internationale Struktur eingebunden sind.

Besonders relevant sind die Änderungen für Holdinggesellschaften, Finanzierungsvehikel sowie Unternehmen mit grenzüberschreitender Gewinnverlagerung. In diesen Fällen gewinnt die rechtssichere Gestaltung der Steuerstruktur erheblich an Bedeutung.

Steuerliche Risiken und rechtliche Folgen

Die größte Herausforderung liegt weniger in der Höhe der Steuerlast als vielmehr in der Einhaltung der neuen Berichts- und Offenlegungspflichten. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Nachzahlungen, Sanktionen und intensiveren Prüfungen durch die Finanzbehörden führen.

Zudem ist davon auszugehen, dass steuerliche Auseinandersetzungen künftig stärker international geprägt sein werden. Ein steuerliches Problem in einem EU-Mitgliedstaat kann aufgrund des Informationsaustauschs unmittelbare Auswirkungen auf Verfahren in Deutschland haben.

Warum rechtliche Beratung unverzichtbar wird

Die Kombination aus Mindeststeuer und DAC 9 zeigt deutlich, dass sich das internationale Steuerrecht zunehmend von einer rein nationalen Betrachtung löst. Steuerliche Fragen lassen sich nicht mehr isoliert lösen, sondern erfordern eine ganzheitliche rechtliche Analyse der Konzernstruktur.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Risiken zu identifizieren, Berichtsprozesse zu harmonisieren und Streitigkeiten mit den Finanzbehörden zu vermeiden. Gerade in Deutschland, wo steuerliche Prüfungen regelmäßig mit detaillierten rechtlichen Fragestellungen verbunden sind, ist eine fundierte anwaltliche Begleitung ein entscheidender Faktor.

Fazit

Mit den im Dezember 2025 beschlossenen Änderungen zur Mindeststeuer und der Einführung von DAC 9 hat Deutschland einen weiteren Schritt hin zu mehr steuerlicher Transparenz und Harmonisierung innerhalb der EU gemacht. Für international tätige Unternehmen steigen damit die Anforderungen an Steuerstruktur, Dokumentation und Compliance deutlich.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, bestehende Strukturen zu überprüfen und an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken nachhaltig zu minimieren.

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