20
Nov.
2023

Bundestag verabschiedet Zukunftsfinanzierungsgesetz zur Stärkung von Start-ups und Erneuerbaren Energien

Der deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das wegweisende Zukunftsfinanzierungsgesetz gebilligt, ein entscheidender Schritt zur Förderung innovativer und zukunftsorientierter Unternehmen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen und kleinen bis mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu Kapitalmärkten zu erleichtern und gleichzeitig Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 24. November 2023 über das Gesetz abstimmen.

Inhalte und Auswirkungen des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf bringt substantielle Änderungen im Bereich des Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Steuerrechts. Erwartet werden jährliche Steuermindereinnahmen von 960 Millionen Euro ab 2026, die sich auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen. Durch die Neuregelungen soll der deutsche Finanzmarkt durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung attraktiver gestaltet werden, was die Position Deutschlands als Wirtschaftsstandort stärken soll.

Besondere Neuerungen für Unternehmen

Zu den Schlüsselelementen des Gesetzes gehören die Ausweitung des Anwendungsbereichs der aufgeschobenen Besteuerung und die Senkung der Mindestmarktkapitalisierung für den Börsengang von Unternehmen. Zudem sollen Aktienemissionen auf Blockchain-Basis ermöglicht und Mehrstimmrechtsaktien eingeführt werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Eigenkapital und die Attraktivität von Aktien als Kapitalanlage zu erhöhen.

Angleichung an EU-Standards und Änderungen im Ausschuss

Das Gesetz sieht auch eine Anpassung der umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für Investmentfonds an EU-Standards vor, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt, was den Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich erweitert.

Stellungnahme des Bundesrates und weiteres Verfahren

Der Bundesrat hat einige Änderungen vorgeschlagen, darunter die Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Mitarbeiterbeteiligungen. Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft zur Prüfung dieser Vorschläge signalisiert. Mit der kurzfristigen Vorlage des Gesetzes beim Bundesrat ist eine baldige Entscheidung über dieses zukunftsweisende Gesetz zu erwarten.

 

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