01
März
2026

Bundesministerium der Finanzen präzisiert den Begriff der Betriebsstätte: Neue steuerliche Risiken für Unternehmen im Jahr 2026

Im Februar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Entwurf eines umfassenden Anwendungsschreibens zum Begriff der Betriebsstätte veröffentlicht. Das Thema ist nicht neu – doch vor dem Hintergrund von Remote-Arbeit, digitalen Geschäftsmodellen und grenzüberschreitenden Strukturen gewinnt es deutlich an praktischer Bedeutung.

Im Kern geht es um eine entscheidende Frage: Ab wann wird wirtschaftliche Tätigkeit in Deutschland zu einer steuerlich relevanten Präsenz?

Was bedeutet das für die Praxis?

Der Entwurf systematisiert die bisherige Verwaltungspraxis und konkretisiert die Voraussetzungen nach § 12 AO unter Berücksichtigung der Grundsätze der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD), insbesondere Art. 5 des OECD-Musterabkommens.

Besonders relevant sind drei Konstellationen:

1. Remote-Arbeit von Mitarbeitenden in Deutschland
Arbeitet ein Mitarbeiter dauerhaft von Deutschland aus und ist seine Tätigkeit integraler Bestandteil des Kerngeschäfts, kann dies zur Begründung einer Betriebsstätte führen – selbst ohne formell angemietetes Büro.

2. Abhängige Vertreter
Verfügt eine Person in Deutschland regelmäßig über die Befugnis, Verträge abzuschließen, oder spielt sie eine wesentliche Rolle beim Vertragsabschluss, kann eine steuerliche Präsenz des ausländischen Unternehmens entstehen.

3. Abgrenzung vorbereitender oder unterstützender Tätigkeiten
Das BMF stellt klar, dass Ausnahmen eng auszulegen sind. Ist die Tätigkeit in Deutschland funktional in die Wertschöpfungskette eingebunden, dürfte eine Einstufung als „rein unterstützend“ kaum haltbar sein.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Für ausländische Gesellschaften bedeutet der Entwurf vor allem eines: Die formale Betrachtung tritt zunehmend hinter die wirtschaftliche Realität zurück.

Nicht die Frage, ob ein Büro existiert, sondern ob eine faktische unternehmerische Tätigkeit in Deutschland vorliegt, wird entscheidend sein.

Unternehmen mit Mitarbeitenden, Vertriebsstrukturen oder Managementfunktionen in Deutschland sollten daher prüfen: Besteht das Risiko einer Betriebsstättenbegründung? Ist die Gewinnabgrenzung angemessen dokumentiert? Entsprechen Vertragsstrukturen der tatsächlichen Praxis?

Auch wenn es sich derzeit um einen Entwurf handelt, ist davon auszugehen, dass die darin vertretene Auffassung künftig maßgeblich für Betriebsprüfungen sein wird.

Gerade für international tätige Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigene Struktur steuerlich und rechtlich überprüfen zu lassen, um unerwartete Steuerrisiken in Deutschland zu vermeiden.

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