12
Jan.
2026

BGH zu AGB: Intransparente Klauseln können unwirksam sein

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen Verträge vereinfachen und klare Regeln für beide Seiten schaffen. Doch eine Klausel, die für den Vertragspartner nicht ausreichend verständlich ist, kann unwirksam sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 1. Oktober 2026 erneut deutlich gemacht (Az. III ZR 205/25).

Worum ging es in dem Fall?

Gegenstand des Verfahrens war eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Erhöhung einer Mitgliedsgebühr regelte. Der BGH hatte zu prüfen, ob die verwendete Regelung den Anforderungen an eine transparente und verständliche Vertragsgestaltung genügt.

Entscheidend ist dabei nicht nur, ob ein Vertragspartner die einzelnen Wörter der Klausel lesen und verstehen kann. Er muss auch erkennen können, welche Folgen die Regelung für ihn konkret hat.

Gerade bei Preisänderungen ist Transparenz besonders wichtig. Der Vertragspartner muss nachvollziehen können, unter welchen Voraussetzungen sich seine Zahlungspflicht verändert und nach welchen Kriterien eine Erhöhung erfolgt.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Das Urteil ist insbesondere für Unternehmen relevant, die ihre Verträge mit vorformulierten Vertragsbedingungen gestalten. Dazu gehören beispielsweise Mitgliedschaftsverträge, Dienstleistungsverträge, Abonnements oder andere regelmäßig verwendete Standardverträge.

Eine unklare Klausel bietet dem Unternehmen keine zusätzliche Rechtssicherheit. Im Gegenteil: Ist eine Bestimmung wegen fehlender Transparenz unwirksam, kann sie ihre beabsichtigte Wirkung nicht entfalten.

Unternehmen sollten daher insbesondere Klauseln zu Preisanpassungen, Gebühren, Vertragslaufzeiten und Kündigung regelmäßig überprüfen lassen. Entscheidend ist, dass für den Vertragspartner bereits aus den AGB nachvollziehbar ist, wann und warum sich seine Verpflichtungen ändern können.

AGB sollten regelmäßig überprüft werden

Das aktuelle BGH-Urteil zeigt erneut: Nicht nur der Inhalt eines Vertrags ist wichtig, sondern auch die Art und Weise, wie dieser Inhalt formuliert wird.

Für Unternehmen empfiehlt es sich deshalb, Standardverträge und AGB nicht über Jahre unverändert zu verwenden. Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung können dazu führen, dass einzelne Klauseln angepasst werden müssen.

Eine rechtssichere Vertragsgestaltung beginnt daher mit verständlichen, transparenten und nachvollziehbaren Regelungen.

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