27
Juli
2025

Aktuelle Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ab Juli 2025

Seit Juli 2025 gelten in Deutschland wesentliche Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer (USt), insbesondere im Zusammenhang mit Exportlieferungen. Die Anpassungen beruhen auf der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und wurden durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) eingearbeitet.

Anlass für die Änderungen

Hintergrund der Neuregelung sind aktuelle Entscheidungen des EuGH in den Fällen Cartrans Spedition SRL (C-495/21), Vinš (C-275/21) und Unitel (C-653/21). Der Gerichtshof stellte klar, dass ein Vorsteuerabzug oder eine Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen nicht allein aufgrund fehlender formaler Nachweise verweigert werden darf, sofern objektive Anhaltspunkte für eine tatsächliche Ausfuhr vorliegen.

Wesentliche Änderungen

  1. Flexiblere Nachweismöglichkeiten für Exportgeschäfte
    Künftig können auch alternative, objektiv nachvollziehbare Belege herangezogen werden, um die Ausfuhr nachzuweisen. Hierzu zählen z. B. Frachtpapiere, Empfangsbestätigungen, logistische Dokumentationen oder Korrespondenz mit dem Abnehmer.
  2. Entfall der Pflicht zur Ausgangsvermerk-Nachweispflicht
    Sollte der elektronische Ausgangsvermerk fehlen, können andere glaubhafte Nachweise genügen, sofern sie den Exportvorgang klar dokumentieren.
  3. Anpassung des UStAE
    Der Abschnitt 6.5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wurde entsprechend überarbeitet und berücksichtigt nun explizit die neue EuGH-Rechtsprechung.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen

  • Exporteure erhalten mehr Rechtssicherheit und Flexibilität bei der Dokumentation von Ausfuhrlieferungen, insbesondere bei komplexen Lieferketten.
  • Unternehmen mit diplomatischen und internationalen Kunden können auch ohne klassische Ausfuhrnachweise eine Steuerbefreiung begründen.
  • Weniger Formalität – weniger Streitpotenzial: Die neuen Regelungen reduzieren das Risiko steuerlicher Korrekturen aufgrund rein formaler Versäumnisse.

Handlungsempfehlungen

  • Interne Prozesse zur Dokumentation von Exportvorgängen prüfen und bei Bedarf anpassen.
  • Sorgfältige Archivierung alternativer Nachweise sicherstellen.
  • Steuerberater oder Umsatzsteuerexperten hinzuziehen, um etwaige Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle zu analysieren.

Fazit

Die ab Juli 2025 geltenden Änderungen im Umsatzsteuerrecht bieten Exporteuren mehr Spielraum beim Nachweis steuerfreier Lieferungen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Qualität der Dokumentation. Die deutsche Steuerpraxis orientiert sich zunehmend an den inhaltlichen Vorgaben des Europarechts und stellt die wirtschaftliche Realität in den Mittelpunkt steuerlicher Entscheidungen.

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