Seit dem 1. September 2025 gelten in Deutschland neue Vorschriften für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten. Mit der Überarbeitung der ERVB 2025 wurde ein Problem gelöst, das Anwälte und Rechtsanwender seit Jahren beschäftigte: die Übermittlung von besonders umfangreichen Dateien über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Bislang stießen Praktiker immer wieder an technische Grenzen, wenn Schriftsätze, Gutachten oder Beweismittel die zulässige Dateigröße überschritten. In der Praxis führte dies häufig dazu, dass Dokumente mühsam aufgeteilt werden mussten oder es zu Verzögerungen bei der Einreichung kam. Mit den aktuellen Änderungen ist es nun möglich, Dateien, die nicht über beA versandt werden können, auf USB-Datenträgern einzureichen.
Diese Anpassung klingt auf den ersten Blick unspektakulär, hat jedoch erhebliche Bedeutung für den Justizalltag. Anwälte gewinnen mehr Sicherheit bei der Übermittlung umfangreicher Unterlagen, und Gerichte erhalten einen einheitlichen und rechtssicheren Standard für den Umgang mit solchen Daten. Damit sinkt das Risiko von Formfehlern und Verfahrensverzögerungen.
Gleichzeitig stellt die Nutzung physischer Datenträger auch neue Anforderungen an die Datensicherheit. USB-Sticks müssen gegen Manipulation geschützt und in verschlüsselter Form verwendet werden, um den hohen Standards des Datenschutzes gerecht zu werden.
Die Änderungen der ERVB 2025 sind ein weiterer Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der deutschen Justiz. Sie zeigen, dass der Gesetzgeber die praktischen Probleme der Rechtsanwender ernst nimmt und Lösungen entwickelt, die den digitalen Rechtsverkehr tatsächlich erleichtern. Für die Anwaltschaft ist es damit höchste Zeit, interne Abläufe anzupassen und sich auf die neuen Standards einzustellen.