29
Juni
2025

Gebäudetyp-E-Gesetz: Neues Gesetz für schnelleren Wohnungsbau ab 2025

Seit Anfang 2025 ist in Deutschland das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ in Kraft, das darauf abzielt, den Wohnungsbau durch einen flexibleren Umgang mit baulichen Standards zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es ist Teil einer umfassenden Wohnbauinitiative der Bundesregierung, die dem Wohnraummangel in dicht besiedelten Regionen entgegenwirken soll.

Gebäudetyp E (von „Experimentell“) ist ein neuer Baustandard, der Abweichungen von strengen DIN-Normen und technischen Bauvorschriften zulässt, sofern die Sicherheit, Gesundheit und Funktionalität des Gebäudes nicht beeinträchtigt werden. Die Grundidee besteht darin, den Bauherren mehr Freiheit zu geben, ohne die grundlegenden Anforderungen an Wohnraum zu vernachlässigen.

Beispiele für mögliche Abweichungen sind: der Einsatz nicht standardisierter Baumaterialien, die Reduzierung der Anforderungen an die Deckenhöhe, vereinfachte Vorschriften zum Schallschutz oder zur Energieeffizienz, die Verringerung der Anzahl sanitären Anlagen bei Einhaltung der Hygienestandards.

Die Ziele des Gesetzes sind: die Verkürzung der Genehmigungs- und Bauzeiten, die Senkung der Baukosten (um bis zu 10–15 %), die Förderung von Innovationen und neuen Technologien im Bauwesen, die Erhöhung des Angebots an bezahlbarem Wohnraum in Regionen mit hoher Nachfrage.

Das Gesetz ist in das Baugesetzbuch (BauGB) integriert und wird durch die Vorschriften der §§ 16 und 34 der Bauordnung (BauO) ergänzt. Für jedes Bauvorhaben mit Abweichungen ist ein verpflichtendes Gutachten zur Sicherheit erforderlich.

Allerdings äußern einige Architektur- und Bauverbände (zum Beispiel SRL e.V.) Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken, wie: einer potenziellen Verschlechterung der Wohnqualität, gewisser rechtlicher Unsicherheiten, da nicht immer klar ist, welche Abweichungen zulässig sind, einer Verstärkung sozialer Segregation, falls der Gebäudetyp E überwiegend in einkommensschwachen Vierteln angewendet wird.

Das Gebäudetyp-E-Gesetz kann als Präzedenzfall für eine umfassende Reform der baurechtlichen Normen dienen. Es wird bereits in Pilotprojekten in Berlin, Hamburg und München angewendet. Zeigt das Gesetz positive Ergebnisse, könnte es auf einen größeren Bereich von Bauprojekten ausgeweitet werden, zum Beispiel auf Wohnheime, Schulen und soziale Einrichtungen.

Fazit

Das Gebäudetyp-E-Gesetz stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Bauregelungen in Deutschland dar. Es schafft einen Ausgleich zwischen der Notwendigkeit, den Wohnungsbau zu beschleunigen, und der staatlichen Verpflichtung, Qualität, Sicherheit und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu gewährleisten. Der Erfolg oder Misserfolg der Initiative wird von ihrer praktischen Umsetzung und der Bereitschaft der lokalen Behörden zu flexiblem Rechtvollzug abhängen.

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