22
Juni
2025

Neues Gesetz in Deutschland: Massenverfahren werden digital – Justizdigitalisierung 2025

Im Jahr 2025 geht Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz. Das Bundesjustizministerium hat bereits einen Gesetzentwurf vorgestellt, der es Bürgern und Unternehmen ermöglichen soll, Klagen schneller und einfacher online einzureichen und an Massenverfahren über das Internet teilzunehmen.

Nach dem neuen Gesetz gilt:

  • Klagen mit einem Streitwert von bis zu 5.000,00 Euro können vollständig online eingereicht werden – ganz ohne Papierformulare.
  • Es wird eine Plattform für Massenklagen eingerichtet, auf der Betroffene ähnlicher Rechtsverletzungen sich zusammenschließen und ihre Rechte gemeinsam durchsetzen können.
  • Verhandlungen sollen per Videokonferenz durchgeführt werden, was Zeit und Ressourcen der Beteiligten erheblich spart.

Deutschland verfolgt schon lange das Ziel, die Justiz moderner und bürgernäher zu gestalten. Das neue Gesetz trägt den Anforderungen der Zeit Rechnung:

  • Es beschleunigt Gerichtsverfahren.
  • Es vereinfacht die Teilnahme für Bürger und Anwälte.
  • Es schafft mehr Transparenz bei Massenverfahren, etwa gegen große Unternehmen.

Darüber hinaus wird das Vorhaben im Rahmen eines „Reallabors“ bis 2034 getestet. Das bedeutet, dass das System flexibel angepasst und weiterentwickelt wird – basierend auf dem Feedback der Nutzer.

Für wen sind die Neuerungen wichtig?

1. Für Verbraucher, die Entschädigungen in Massenverfahren künftig schneller erhalten können (z. B. bei Verbraucherrechten oder unrechtmäßiger Datenverarbeitung).
2. Für Rechtsanwaltskanzleien, die neue Werkzeuge für die Betreuung vieler Mandanten erhalten.
3. Für Gerichte, die entlastet werden und gleichartige Streitigkeiten schneller bearbeiten können.

Das Justizministerium plant den schrittweisen Start des Systems bereits Ende 2025. Sollte das Projekt erfolgreich sein, hat Deutschland gute Chancen, eine Vorreiterrolle in der EU für digitale Justiz einzunehmen.

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