In Deutschland können Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung) von einem vereinfachten Steuerverfahren profitieren, das sie von der Zahlung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) befreit, sofern ihr Jahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Bisher lag diese Grenze bei 22.000 Euro für das Vorjahr und 50.000 Euro für das laufende Jahr.
Ende 2024 wurde jedoch ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Erhöhung dieser Grenzen vorsieht. Nun darf der Jahresumsatz für diejenigen, die den Kleinunternehmerstatus wählen, 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr nicht überschreiten. Diese Neuerung hängt mit der Inflationsrate zusammen und soll die Attraktivität des Kleinunternehmerstatus für Inhaber kleiner Unternehmen erhöhen.
Mit der Umsetzung dieser Änderungen können Unternehmer weiterhin von einer vereinfachten Steuererklärung profitieren, auch bei höherem Umsatz. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Unternehmer, der die festgelegten Grenzen überschreitet, den Kleinunternehmerstatus verliert und umsatzsteuerpflichtig wird.
Diese Änderung ist besonders relevant für kleine Unternehmen, die wachsen möchten, ohne mit übermäßiger Bürokratie konfrontiert zu werden, aber dennoch innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben wollen.
In jedem Fall wird empfohlen, vor der Entscheidung über den Status des eigenen Unternehmens einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, um alle möglichen Risiken und Vorteile abzuwägen.