Das Landgericht Berlin hat in einem richtungsweisenden Beschluss vom 30. März 2023, Aktenzeichen 64 S 331/22, die Rechte einer durch verbotene Eigenmacht enteigneten Mieterin gestärkt. Mit der Anordnung einer einstweiligen Verfügung wurde der Mieterin der entzogene Besitz an ihrer Wohnung wieder zugesprochen und damit ein klares Zeichen für den Schutz des Besitzrechts gesetzt.
Der Fall illustriert die gerichtliche Handhabung von Besitzstörungen und die entsprechende Rechtsanwendung, welche in diesem Zusammenhang die Unzumutbarkeit der Duldung eines unrechtmäßigen Besitzstandes und die Möglichkeit der Selbsthilfe nach § 859 BGB betont. Eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO wird in solchen dringlichen Fällen als nicht gerechtfertigt erachtet. Das Urteil festigt die Position von Besitzern und signalisiert den unbedingten Willen der Justiz, rechtswidrige Besitzverhältnisse rasch und effektiv zu korrigieren.